Im jüngsten Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen die Gründer des Kryptoprojekts Invao wurde ein entscheidendes Signal gesetzt: Frank Gessner und Frank Wagner müssen einem Anleger sein investiertes Geld plus Zinsen zurückzahlen. Der Grund: Der Vertrieb der Geldanlage erfolgte ohne die nötige regulatorische Erlaubnis.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lutz Tiedemann, hebt hervor, dass dieses Urteil betroffenen Anlegern Hoffnung geben könnte. Dennoch betont er, dass jeder Anleger individuell vor Gericht ziehen muss, da die Voraussetzungen für ein Musterverfahren gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz aktuell nicht gegeben sind.
Für betroffene Invao-Anleger bedeutet das Urteil eine Chance, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Norbert Boehnke plant bereits, eine Interessensgemeinschaft zu gründen, um anderen potenziell Geschädigten den Prozess zu erleichtern.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Kryptomarkts dar und könnte zahlreiche weitere Klagen nach sich ziehen. Es zeigt die Notwendigkeit klarer regulatorischer Vorgaben und eines besseren Schutzes für Anleger auf.
Für betroffene Anleger ist es wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Entscheidung könnte Hoffnung geben, dass auch in einem unregulierten Markt wie dem der Kryptowährungen, Anlegerschutz und Rechtssicherheit durchgesetzt werden können.
Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gerne zur Verfügung.
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