Gemäß § 24 BauGB steht den Gemeinden ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken (Asset Deal) zu. Dies will das Land Berlin nun ändern und eine Gesetzesinitiative zur Änderung des § 24 BauGB in den Bundesrat einbringen. Danach soll das Vorkaufsrecht auf Veräußerungsgeschäfte ausgedehnt werden, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Grundstücksverkauf entsprechen. Darunter dürften Share Deals fallen.
Zur Absicherung dieses erweiterten Vorkaufsrechtes sollen die Vertragsparteien und Notare zur Anzeige des Veräußerungsgeschäftes gegenüber der Gemeinde verpflichtet werden, die Verstöße mit Bußgeldern ahnden kann. Die Frist zur Ausübung von Vorkaufsrechten soll von 2 Monaten auf 4 Monate ausgedehnt werden.
Wie der Text des Entwurfes im Einzelnen aussieht und ob der Entwurf durch das Gesetzgebungsverfahren kommt, ist noch völlig offen. Unklar ist auch, was in Fällen passieren soll, in denen nicht 100% der Geschäftsanteile verkauft werden, sondern dies über einen längeren Zeitraum in mehreren Schritten zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer erfolgt.