GTG Rechtsanwaelte News Startup Investor Schadenersatzklage
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Start-up-Investor gewinnt Schadenersatzklage gegen Crowd-Funding-Plattform Seedmatch

Im Seedmatch-Skandal hat der Investor des Hamburger Cloud-Start-ups Protonet einen bedeutenden Sieg errungen. Lutz Tiedemann, Anwalt der Kanzlei Groenewold Tiedemann Griffel, vertrat den Investor in einer Schadenersatzklage gegen OneCrowd Loans, den Betreiber der Crowd-Funding-Plattform Seedmatch. Das Landgericht Dresden entschied zugunsten des Investors und verurteilte OneCrowd Loans zur Zahlung von Schadenersatz.

Das Urteil hat möglicherweise auch weitreichende Folgen für OneCrowd Loans, da die als unwirksam befundene Klausel in zahlreichen anderen Investoren-Verträgen auf der Plattform vorhanden sein könnte. Weitere Informationen und Details zu diesem Durchbruch finden Sie im exklusiven Artikel von Larissa Holzki im Handelsblatt: Crowd-Funding-Plattform Seedmatch – sind Tausende Verträge unwirksam?

Der Erfolg des Investors vor Gericht unterstreicht die Bedeutung von transparenten und rechtlich einwandfreien Verträgen in der Crowd-Funding-Branche. Dieses Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen und Auswirkungen auf den Ruf und die regulatorischen Anforderungen von Crowd-Funding-Plattformen haben.

OneCrowd Loans hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Branche beobachtet die Entwicklungen genau, da dieser Fall möglicherweise die Art und Weise, wie Crowd-Funding-Plattformen ihre Verträge gestalten und ihre Investoren schützen, nachhaltig beeinflusst.

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© 2020 Groenewold · Tiedemann · Griffel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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