In einem von GTG-Recht vor Kurzem erstrittenen Urteil wurde die Bayern LB zur Rückzahlung negativer Zinsen an den Mandanten verurteilt. Außerdem sprach das Landgericht München den Kläger von seiner zukünftigen Zahlungsverpflichtung aus Swap-Verträgen frei. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von der Bank sehr bedauert.
Im Kostenfestsetzungsverfahren hat das Gericht sämtliche Aufwendungen und Kosten des Klägers berücksichtigt. Dies betraf auch die Kosten eines Parteigutachtens.